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Juleica & Co

Schaubild zur Juleica vom Grundkurs
Schaubild zur Juleica vom Grundkurs

Du engagierst dich als ehrenamtliche*r Mitarbeiter*in in der Jugendarbeit? Dann findest du auf dieser Seite einige wichtige Infos für dich persönlich.

Jugendleitercard (Juleica)

der Ausweis für ehrenamtliche Jugendleiter*innen

Die Juleica ist der bundesweit einheitliche Ausweis und die Bestätigung für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen.

Voraussetzungen für die Juleica

Du kannst die Juleica beantragen, wenn du ...

  • einen Gruppenleiter*innen-Grundkurs besucht hast
  • einen 16-stündingen Erste-Hilfe-Kurs nachweisen kannst (nicht älter als 2 Jahre)
  • mindestens 16 Jahre alt und
  • ehrenamtlich in der Jugendarbeit aktiv bist

Das Antragsformular für die Juleica musst du unter www.juleica.de online ausfüllen und abschicken. Der Antrag wird von deinem Jugendverband geprüft und an den zuständigen Jugendring weitergeleitet. Nach einigen Wochen bekommst du dann die Juleica per Post.

Vorteile mit der Juleica

Die Juleica ist nicht nur eine zusätzliche Plastikkarte in deinem Geldbeutel, sondern dient dir als ...

  • Ausweis gegenüber Personen, Institutionen (z. B. Polizei)
  • Nachweis für deine Qualifikation 

und als Voraussetzung für ...

  • bestimmte Zuschüsse
  • Vergünstigungen für die Karteninhaber*innen (siehe unter www.juleica.de)
  • pauschale Aufwandsentschädigung (nur im Landkreis NEA)
  • Juleica-Förderung (nur in der Stadt Ansbach)
  • Ehrenamtscard

Pauschale Aufwandsentschädigung

Im Landkreis Neustadt an der Aisch - Bad Windsheim können ehrenamtliche Jugendleiter*innen eine pauschale Aufwandsentschädigung beantragen.

Durch diese Entschädigung möchte der Landkreis einen Beitrag zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in der Jugendarbeit leisten und die Bereitschaft stärken, sich für diese Tätigkeit immer wieder zu qualifizieren.

Voraussetzungen für die Pauschale Aufwandsentschädigung

Du kannst die Pauschale Aufwandsentschädigung beantragen, wenn du

  • im Besitz einer gültigen Juleica bist und
  • während des Kalenderjahres kontinuierlich in der Jugendarbeit aktiv warst.

Der Antrag muss bis zum 28. Februar für das vergangene Kalenderjahr beim Kreisjugendring Neustadt an der Aisch - Bad Windsheim eingereicht werden.

Das Antragsformular findest du auf der Homepage des KJR unter www.kjr-nea.de.

Höhe der Pauschalen Aufwandsentschädigung

Die pauschale Aufwandsentschädigung kann bis zu 50 € im Jahr betragen. Wenn du im Antragsjahr eine Fortbildung im Bereich der Jugendarbeit besucht hast, kannst du zusätzlich einen Bonus von 10 € beantragen.

Juleica-Förderung

Im Stadtgebiet Ansbach tätige ehrenamtliche Jugendleiter*innen mit Juleica können die Juleica-Förderung beantragen.

Die Förderung soll ehrenamtlich Mitarbeitenden einen kleinen Teil ihrer Auslagen ersetzen und gleichzeitig als Anerkennung ihrer geleisteten Arbeit dienen. Die Förderung kommt den ehrenamtlich Mitarbeitenden persönlich zu.

Voraussetzungen für die Juleica-Förderung

Du kannst die Juleica-Förderung beantragen, wenn du

  • im Besitz einer gültigen Juleica bist,
  • im aktuellen Haushaltsjahr mindestens 7 Monate aktiv und regelmäßig bei einer der im Stadtjugendring (SJR) Ansbach zusammengeschlossenen Jugendorganisationen mitgearbeitet hast und
  • nicht hauptberuflich im Bereich der Kinder-und Jugendarbeit arbeitest

Der Antrag samt Kopie der Juleica muss bis zum 1. Dezember des laufenden Kalenderjahres beim Stadtjugendring Ansbach eingereicht werden.

Das Antragsformular findest du auf der Homepage des SJR unter www.sjr-ansbach.de

Höhe der Juleica-Förderung

Die Vollversammlung des SJR beschließt ein Budget für diesen Förderbereich, das anteilig auf die eingegangenen Anträge verteilt wird. Als Höchstgrenze gilt jedoch pro Antragsteller*in 45 € im Jahr.

Bayerische Ehrenamtskarte

Die Ehrenamtskarte ist eine Art Dankeschön und Anerkennung für Ehrenamtliche und deren Engagement in Vereinen und Organisationen.  Mit der Ehrenamtskarte gibt es in zahlreichen Institutionen und Geschäften Ermäßigungen und Vergünstigungen. Die Ehrenamtskarte ist drei jahre lang gültig und ihr Erwerb an strenge Kriterien geknüpft.

Wenn du im Besitz der Juleica bist, kannst du die Ehrenamtskarte ganz automatisch beantragen und somit in den Genuss dieser Vergünstigungen kommen. Infos zur Ehrenamtskarte (Anträge, Antragsfristen, aktuelle Vergünstigungen) findest du auf der Homepage des Landkreises Neustadt an der Aisch - Bad Windsheim unter www.kreis-nea.de.

Wenn du noch Fragen zu Juleica & Co hast, dann wende dich einfach an die Mitarbeiter*innen in der Fachstelle für katholische Kinder- und Jugendarbeit im Dekanat Ansbach.

Sie helfen dir gerne weiter!